JMD Geschichte

Historisches

Bundesweit gibt es derzeit über 450 Jugendmigrationsdienste (JMD), die geschichtlich zumeist aus den so genannten Jugendgemeinschaftswerken (JGW) hervorgingen. Jugendgemeinschaftswerke wurden in der unmittelbaren Nachkriegszeit als Selbsthilfewerke für eltern-, heimat- und berufslose Jugendliche konzipiert. Damals entstand die evangelische Jugendsozialarbeit als »Jugendaufbaudienst«, man wollte die jungen Leute nach den schrecklichen, verlustreichen und traumatischen Erfahrungen und Erlebnissen wieder aufbauen, sie trösten, begleiten und fördern. 1949 wurde in Bremen die »Evangelische Arbeitsgemeinschaft der Heimstatthilfe für die Jugend« gegründet, der Vorläufer der Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit (BAG EJSA), dem heutigen Bundesverband der evangelischen Jugendmigrationsdienste. Es entstanden in der Nachkriegszeit u.a. Jugendgilden, Jugendwohnheime, Förderschulen und die so genannten Jugendgemeinschaftswerke, die den Jugendlichen, außer den elementaren Lebensnotwendigkeiten wie Wohnraum, Integration in Schule und Arbeit, auch »Gemeinschaft« geben sollten, einen Platz, an dem sie sich treffen konnten, an dem Beziehungen zu »Gleichgesinnten« und zu einheimischen Jugendlichen entstanden. Bis zur Umgestaltung der JGW in die JMD haben sich die Jugendgemeinschaftswerke im Zeitraum 1980-2004 hauptsächlich um die Eingliederung von jugendlichen AussiedlerInnen und SpätaussiedlerInnen sowie Aylberechtigten bemüht.


2004 gingen die Jugendgemeinschaftswerke in die Jugendmigrationsdienste über. Mit der Umbenennung wurde neben einer namentlichen auch eine konzeptionelle Änderung der Einrichtungen vorgenommen. Die Jugendmigrationsdienste begleiten seitdem junge Menschen mit Migrationshintergrund im Alter von 12 bis 27 Jahren mittels individueller Angebote und professioneller Beratung bei ihrem sprachlichen, schulischen, beruflichen und sozialen Integrationsprozess in Deutschland. Individuelle Unterstützung, Gruppen- und Bildungsangebote sowie eine intensive Vernetzung mit Schulen, Ausbildungsbetrieben, Integrationskursträgern und anderen Einrichtungen der Jugendhilfe zählen zu den wesentlichen Aufgaben der JMD. Als Aufgabe kam die Begleitung der jugendlichen TeilnehmerInnen der Integrationskurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) dazu.


Nach §45 des AufenthG bieten die JMD die Begleitung vor, während und nach den Integrationskusen an. Offiziell sollten keine Menschen im Asylverfahren oder „Geduldete“ an den Angeboten partizipieren. Dieser Sachverhalt bot Anlaß zu ständiger Kritik und wurde in der Praxis oft umgangen. Für uns sind Bedürfnisse von Jugendlichen unabhängig von ihrem aufenthaltsrechtlichen Status . Ebenso vermeiden wir den in der Praxis inflationär „boomenden“ Begriff Flüchtling, da er im engeren Sinne eine Rechtsstellung beschreibt, welche Auswirkungen auf die Beratungspraxis hat. Für uns ist es wichtig, Menschen unter ihrem momentanen aufenthaltsrechtlichen Status zu betrachten, um daraus für sie Rechte, Pflichten und Perspektiven abzuleiten.

Im Januar 2017 gab es die aktuellste Änderung der Zielgruppen. Das Ministerium formuliert diese jetzt wie folgt: „Junge Menschen mit Migrationshintergrund vom 12. bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres – unabhängig vom Aufenthaltsstatus, solange sie sich rechtmäßig oder aufgrund einer ausländerrechtlichen Duldung in Deutschland aufhalten.“

Somit können endlich offiziell auch sog. Geduldete und Menschen im Asylverfahren an den Angeboten teilnehmen.


Hier geht es zu den Jugendmigrationsdiensten in Hamburg

Hier geht es zu den Jugendmigrationsdiensten in Brandenburg